13.12.2017

13.12.2017 150 150 Wählergemeinschaft Handeloh
  • Antragstellung der Verwaltung für eine Bezuschussung des Landfrauenvereins Tostedt:

Der Rat beschließt mit 11:1 Stimme bei 1 Enthaltung: Die GH gewährt dem Landfrauen-verein Tostedt einen Zuschuss von 300 € zu den Kosten für das internationale Erntefest 2017.

  • Antragstellung der Verwaltung für eine Bezuschussung des TV-Welle:

Der Rat beschließt mit 11:2 Stimmen: Die GH beteiligt sich mit einem Zuschuss von 3.500 € an den Kosten von 25.000 € für die Anschaffung eines neuen Vereinsbusses für den Turnverein Welle e.V.

  • Aufstellungsbeschluss B-Plan Amselweg-Ost:

Beschluss mit 11Stimmen bei 1 Enthaltung: Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Amselweg-Ost“ mit örtlicher Bauvorschrift gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

1 BauGB.

  • Städtebaulicher Vertrag B-Plan Amselweg-Ost:

Beschluss mit 11 Stimmen bei 1 Enthaltung: Der Rat beschließt den Abschluss des vorgelegten städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungs-, Ausgleichs- und Erschließungskosten des Neubaugebietes im B-Plan Amselweg-Ost.

  • Aufbringen von 30er Piktogrammen zur Verkehrsberuhigung:

Beschluss mit 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen: In den Straßen Sültenkamp, Ameisenweg, Kirchenstraße, Mühlenstraße, Am Stühberg und Engelbrechtweg (in Höhe Mümmel-mannsweg) wird an geeigneter Stelle ein Piktogramm „30“ (30 km/Std.) in Heißplastik aufgebracht.

  • Teileinziehung der öffentlichen Widmung eines Teilstücks des Bunnenbergweges:

Der Rat beschließt einstimmig: Die öffentliche Widmung des Teilstückes des Bunnenbergweges zwischen Feldner Allee und Kortekamp wird – die Zustimmung des Eigentümers vorausgesetzt – so teileingezogen, dass die Nutzung durch den Fahrzeugverkehr mit Ausnahme von Fahrrädern und Rettungsfahrzeugen ausgeschlossen wird. Zu Durchsetzung der Regelung soll ein umlegbarer Pfosten als Feuerwehrsperre im Bereich der Einmündung des Bunnenbergweges in die Feldner Allee aufgestellt werden.

  • Benennung der Straße im Neubaugebiet „Wörmer Straße-West“:

Der Rat beschließt einstimmig: Für die neue Straße im Neubaugebiet „Wörmer-Straße-West“ wird der Straßenname „Wildbienenweg“ vergeben.

  • Widmung der öffentlichen Flächen im Neubaugebiet „Wörmer Straße West“:

Der Rat beschließt einstimmig: Die Verkehrsfläche im B-Plan „Wörmer Straße-West“ wird für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Für den an die Zufahrt zum nordöstlichsten Grundstück des Neubaugebietes anschließenden Verbindungsweg zum Mergelweg wird die Widmung auf die Nutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt.

  • Städtebaulicher Vertrag – Privatgrundstücke „Wörmer Straße-West“:

Sachverhalt 1:  Die SG hat Bedenken geäußert, ob ein Vertrag nach Abschluss des B-Planes noch einer juristischen Prüfung standhalten würde. Der Beschluss kann daher nur unter Vorbehalt gefasst werden.

Sachverhalt 2: Bisher hat es über die Beteiligung an den Kosten mit der Grundeigentümerin Einvernehmen gegeben. Die Gemeinde ist zudem schon

immer auf Freiwilligkeit diesbezüglich angewiesen. Falls der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vor Beschluss des B-Plans abgelehnt und die Grundstücke nicht einbezogen worden wären, würden zudem die Grundstücke als Baulücke gemäß § 34 BauGB ohnehin bebaubar sein.

Beschluss mit 7:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen: Der Rat beschließt den Abschluss eines Vertrages zur Beteiligung an den Planungs-, Ausgleichs- und Erschließungskosten des Neubaugebietes im B-Plan „Wörmer Straße-West“, sofern die juristische Prüfung ergibt, dass der Vertrag nicht rechtswidrig ist.

  • Ablösevertrag – Privatgrundstücke „Wörmer Straße-West“:

Beschluss einstimmig: Zur Ablösung beschließt der Rat den Abschluss des vorgelegten Ablösevertrags.

  • Erwerb des Flurstücks 12/97, Flur 4, Gemarkung Handeloh:

Erläuterung: Im B-Plan Wörmer Straße-West ist ein 74 m² großes Flurstück der privaten Grundstücke unmittelbar südlich der Erschließungsstraße als Teil dieser Straße vorgesehen. Die Gemeinde sollte Eigentümer der gesamten öffentlichen Verkehrsfläche werden und daher dieses Flurstück erwerben.

Beschluss mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung:

Der Rat beschließt den Erwerb des Flurstücks 12/97, Flur 4, Gemarkung Handeloh, das zur vorgesehenen Verkehrsfläche des B-Plans Wörmer Straße-West gehört. Der Erwerb soll zum gleichen Preis vorgenommen werden wie er für die Grünfläche gezahlt wurde, die zum Wohnbaugebiet des B-Plans Wörmer Straße-West gehört.

  • Sanierung Geh- und Radweg Handeloh-Wörme:

Sachverhalt: Da die Auftragssumme mehr als 25.000 € beträgt, ist eine qualifizierte Ausschreibung vorgeschrieben.

Der Rat beschließt einstimmig: Zur Sanierung des Geh- und Radweges zwischen Handeloh und Wörme soll eine Ausschreibung erfolgen, um die der Fachbereich „Planung und Bauen“ der SG Tostedt gebeten werden soll.

  • Einwohnerversammlung zur Bauleitplanung:

Der Rat beschließt einstimmig: Es wird eine Einwohnerversammlung zum Thema Bauleiplanung in der GH durchgeführt, die folgende Inhalte umfassen soll:

  1. Erläuterung des aktuellen F-Plans der SG Tostedt für das Gebiet der GH.
  2. Überblick über die bestehenden B-Pläne und sonstigen baurechtlichen Satzungen der GH.
  3. Darstellung eines gemeindlichen Bauland- und Öko-Flächenkatasters.
  4. Mögliche Baulandentwicklungen auf der Basis des geltenden F-Plans.
  • Verkehrsberuhigung „Am Flidderberg“:

Sachverhalt: Zugrunde liegen die Erkenntnisse der Bereisung vom 21.10.2017

Der Rat beschließt einstimmig: Nach der ersten Einmündung des Ginsterrings, etwa auf Höhe des 1. Pollers links, sollen 3 weiße, reflektierende Querstreifen mit leichtem Rütteleffekt in Heißplastik aufgebracht werden. Je 3 weitere solche Querstreifen sollen an beiden Übergängen von starkem zu leichtem Gefälle angebracht werden. An den Einmündungen der Seitenwege werden weiße, unterbrochene Querstreifen als Hinweis auf die Rechts-vor-Links-Regelung aufgebracht. Zwischen den Seitenwegen sollen insgesamt 3 weiße, reflektierende 30-km-Piktogramme in Heißplastik aufgebracht werden. Das erste nach der Einfahrt von Haus Nr. 8, das zweite und das dritte am Beginn bzw. Ende des starken Gefälles. Der Eigentümer von Nr. 8 soll auf der linken Seite seine Einfahrt auf eigene Kosten verbreitern dürfen mit einer entsprechenden Verlängerung der Verrohrung unter der Einfahrt.

  • Der Rat beschließt einstimmig: Die auf der Bereisung am 21.10.2017 festgestellten und protokollierten Ergebnisse werden zur Kenntnis genommen. Den im Bereisungsprotokoll aufgeführten Aufgaben bzw. Handlungsvorschlägen wird zugestimmt.

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