Bleibt Handeloh dörflich?

Bleibt Handeloh dörflich? 150 150 Wählergemeinschaft Handeloh

Diese Frage stellt sich seit der Einwohnerversammlung Ende April, auf der Ideen mit urbanem Charakter zur Erschließung eines Baugebietes zwischen Hauptstraße und Mühlenstraße in Handeloh vorgestellt wurden. Die Ideen eines Wohngebietes mit enger Bebauung stießen damals und auch in der Sitzung des Fachausschusses im Mai auf den Widerstand der Bevölkerung und in Teilen des Gemeinderates.

Die Freie Wählergemeinschaft Handeloh (FWH), die SPD und Ratsmitglied Dr. Schröder haben daher einen Antrag gestellt, der auf der Ratssitzung am Mittwoch, den 28.6. um 19 Uhr im Hotel Fuchs beraten wird. In den über das Ratsinformationssystem bereits öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen wurde der Antrag bei der Einladung allerdings ‚vergessen‘.

Es geht in dem Antrag zunächst darum, dass der Flächennutzungsplan durch die Samtgemeinde Tostedt dahingehend geändert wird, dass dieses Gebiet nicht als Wohn- sondern als Mischgebiet ausgewiesen wird. Damit kann sich auch die dort ansässige Landwirtschaft weiter positiv entwickeln. Die Immissionsschutzvorschriften sind nämlich für Wohngebiete deutlich strikter als für Mischgebiete vorgegeben.

Damit beauftragte Planer des Investors nicht erneut Ideen entwickeln, die auf breite Ablehnung stoßen, enthält der Antrag auch Vorgaben, die bei der eigentlichen Bebauungsplanung beachtet werden sollen. Für den Beschluss des dafür aufzustellenden Bebauungsplans ist nämlich die Gemeinde Handeloh verantwortlich. Richtlinien für die Planung sollen gemäß dem Antrag wie folgt beachtet werden:

1. Das Planungsgebiet soll als Dorfgebiet ausgewiesen werden.

2. Wie angrenzend in der Hauptstraße soll nur in erster Reihe eine zweigeschossige Bebauung zulässig sein. Dahinter liegend sollen nur eingeschossige Häuser (für die ein Dachoberschoß jedoch stets zulässig ist) gebaut werden, die nicht mehr als zwei separate Wohnungen haben sollen. Das läßt auch die umgangssprachlich als ‚Doppelhaus‘ bezeichnete Bauweise mit ideeller Teilung des Grundstücks zu..

3. Die Grundstücke sollen wie in angrenzenden Wohngebieten nicht kleiner als 850 m² sein und bis zu 30% ihrer Fläche mit Hauptgebäude und Nebenanlagen bebaut werden dürfen.

4. Als Dachform sollen keine Flachdächer, sondern Satteldächer vorgesehen werden Diese Dachform wurde von den Einwohnern eindeutig als dem dörflichen Charakter angemessen bevorzugt.

Nach teilweise zögerlicher Bereitschaft zur Zustimmung der Ratsmehrheit von Bündnis90/Die Grünen und CDU zu diesen Planungsvorgaben wird die Ratssitzung zeigen müssen, in welcher Weise die Belange der Landwirtschaft und die Wünsche der Einwohner vom Gemeinderat berücksichtigt werden. FWH, SPD und Dr. Schröder werden – falls das nötig ist – darum kämpfen.

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